Die Standordnung wird vom Vorstand an alle neuen Mitglieder ausgegeben.
Die ASV e.V. Standordnung dient dem sicheren Ablauf des Schießbetriebs auf allen
vom ASV e.V. genutzten Schießanlagen.
Auf den jeweiligen Schießanlagen hängt zudem üblicher Weise deren eigene Standordnung aus. Diese entbinden nicht von der Einhaltung der Standordnung des ASV e.V. sind aber ergänzend dazu zu beachten. Insbesondere die angegebene
Geschossenergie auf den jeweiligen Ständen.
Da die Standordnung ab und zu den aktuellen Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen und eventuell durch neue Schießdisziplinen erforderliche
Umstände enstprechend angepasst (geändert) wird, werden alle aktiven Schützen
des ASV e.V. über solche Änderungen informiert und eine aktuelle Standordnung zur Kenntnisnahme an alle Schützen verteilt.
Die aktuelle Standordnung ist grundsätzlich vom Vorstand des ASV e.V. zu erhalten.